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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1985 - 2 A 445/82   

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https://dejure.org/1985,3475
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1985 - 2 A 445/82 (https://dejure.org/1985,3475)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.1985 - 2 A 445/82 (https://dejure.org/1985,3475)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 2 A 445/82 (https://dejure.org/1985,3475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 779
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1985 - 2 A 445/82
    Er ist Rechtsgrund für die Zahlung der Abgabe i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. 2 b KAG i. V. mit § 37 Abs. 2 AO 1977 (vgl. BVerwG, DÖV 1983, 980 ..).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1985 - 2 A 445/82
    Hier hält das BVerwG die Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheides durch Erlaß einer gültigen Satzung mit Wirkung ex nunc für möglich; die Regelung des § 135 Abs. 1 BBauG , nach welcher der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig wird, wird dahin ausgelegt, daß der Beitrag einen Monat nach Eintritt der Heilung fällig wird (vgl. BVerwG, DVBl. 1982, 544).
  • VG Düsseldorf, 15.12.1999 - 5 K 9459/95

    Beitragspflicht von an die öffentliche Abwasseranlage anschließbaren

    verneinend: OVG NW, z.B. Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 A 445/82 -, in DVBl 1986, 799; Dietzel, Hinsen, Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NW, 4. Auflage, Rdnr. 300 ff; Dietzel, in Driehaus a.a.O, § 8 Rdnr. 570;.

    Eine nicht entstandene Abgabe kann nicht fällig werden, vgl. OVG NW, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 A 445/82 -, a.a.O.

  • VG Weimar, 07.09.1998 - 6 E 257/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

    Legt man das zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides am 19.8.1997 gültige ThürKAG in der Fassung des Zweiten Änderungsgesetzes vom 10.11.1995 der rechtlichen Prüfung zugrunde (so wohl OVG Münster, Urteil vom 12.12.1985, DVBl. 1986, 779., wonach maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines kommunalen Abgabenbescheides der Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides ist), ist die vom Antragsgegner geforderte Beitragsschuld noch gar nicht entstanden.
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